Verzeichnis

Baumängel

Bei der Abnahme verfasst man ein Protokoll, in welchem sämtliche Baumängel eingetragen werden. Dann erhält der Unternehmer eine Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer adäquaten Frist. Werden Mängel bei der Bauabnahme nicht festgestellt, so verjährt der Gewährleistungsanspruch bei nach der VOB abgeschlossenen Verträgen nach zwei Jahren, bei Verträgen gemäß BGB nach fünf Jahren. Sollte es zu Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren bezüglich Baumängeln kommen, ist es nützlich, wenn der Bauherr und/oder Architekt ein Bautagebuch führt.

Mehr Informationen zu Baumängeln und dem weiteren Vorgehen auf: www.bauunternehmen.com

 

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