Die Wohnfläche von Wohnungen wird nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) sowie der DIN 277 berechnet. Öffentlich geförderte Wohnungen sowie bei Eigenheimen muss dabei nach der sog. Wohnflächenverordnung ( auch WoflV. abgekürzt ) berechnet werden. Bei Wohnungen im freifinanzierten Wohnungsbau wird man wahlweise nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) oder auch der DIN 277 verfahren werden wobei das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Dabei ist zu beachten das in der DIN 277 keine Wohnflächen ermittelt, sondern legendlich die Nutz- und Verkehrsflächen. Daher findet die DIN 277 auch bei Gewerberäumen Anwendung.
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